Intressant i sammanhanget (första stycket):
Folgende Verkehrszeichen gelten für Wohnmobile über 3,5 Tonnen zGG (zulässiges Gesamtgewicht):
Lkw-Durchfahrtsverbot (Zeichen 253)
Fahren mit Mindestabstand (Zeichen 273)
Lkw-Überholverbot (Zeichen 277)
Auf Landstraßen ist für Wohnmobile über 3,5 t zGG bis zu einem zul. Gesamtgewicht von 7,5 t nur eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h erlaubt.
Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist für Wohnmobile über 3,5 t zGG bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t (die im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet sind) eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zulässig.
(
https://www.polizei.rlp.de/.../...f5711f8&conPage=1&conPageSize=50.htm)
Vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung:
Erste-Hilfe-Material
Warndreieck
Warnleuchte
1 Warnweste
(StVZO
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53a.php)
Unterlegkeile erst ab 4t
(StVZO
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_41.php)